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   VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1635/12   

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https://dejure.org/2013,44541
VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1635/12 (https://dejure.org/2013,44541)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.12.2013 - 5 A 1635/12 (https://dejure.org/2013,44541)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 5 A 1635/12 (https://dejure.org/2013,44541)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 27 EGV 882/2004, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 1 Nr 5 VetKontrKostG, § 2 VetkontrKostG
    Fleischuntersuchungsgebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung einer Ermächtigungsgrundlage für die Heranziehung zu Fleischuntersuchungsgebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung einer Ermächtigungsgrundlage für die Heranziehung zu Fleischuntersuchungsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 19.03.2009 - C-309/07

    Baumann - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für veterinär- und hygienerechtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1635/12
    Die Verpflichtung hierzu ergebe sich aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. März 2009 (Rs C-309/07).

    Dies hat der Europäische Gerichtshof in späteren Entscheidungen bestätigt, u.a. in seinen Urteilen vom 19. März 2009 (Rs. C-309/07 - Baumann -, Slg. I-02077 [Vorabentscheidung auf die Vorlage des Senats] und Rs. C-270/07 -, Slg. I-01983).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 3 C 20.11

    Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Fleischhygienegebühr; Bemessung von

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1635/12
    Zu diesen Tätigkeiten gehören amtliche Schlachttier- und Fleischhygieneuntersuchungen (vgl. Art. 1, Art. 2 Nr. 1 VO (EG) Nr. 882/2004; Anhang IV Abschnitt B Kapitel I und II; ausführlich zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die den Kontrollen zu Grunde liegen: BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 3 C 20.11 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 31 = NVwZ 2012, 1467).

    Auch Sozialabgaben für das eingesetzte Personal und allgemeine Verwaltungskosten sind somit Kosten, die im Sinne von Art. 27 Abs. 1 "durch die amtlichen Kontrollen entstehen" (ebenso mit umfassender Begründung: BVerwG, Urteil vom 26. April 2012, a.a.O.= NVwZ 2012, 1467, mit ablehnender Anm. Zeitzmann, NVwZ 2012, 1471; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. November 2011 - 17 A 578/09 -, LRE 63, 297).

  • EuGH, 09.09.1999 - C-374/97

    Feyrer

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1635/12
    Bereits zu den genannten entsprechenden gemeinschaftsrechtlichen Vorgängerregelungen, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffneten, eine Gebühr zur Deckung höherer Kosten zu erheben, als sie den gemeinschaftsrechtlichen Pauschalgebühren zugrundelagen, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die den Mitgliedstaaten hierdurch eröffnete Möglichkeit zur Erhebung einer spezifischen Gebühr, die die tatsächlichen Kosten deckt, eine Befugnis ist, von der sie unter der einzigen Voraussetzung, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet, allgemein nach ihrem Ermessen Gebrauch machen können (EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - Rs. C-374/97 - Feyrer -, Slg. I-5153).
  • VGH Hessen, 30.06.2010 - 5 A 1044/09

    Festlegung der Fleischuntersuchungsgebühr ist nur gedeckelt durch die

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1635/12
    Da die Vergütungen und Wegstreckenentschädigungen des Personals nach dem Tarifvertrag ca. 90 % der Kosten der Fleischuntersuchung ausmachten, wurde durch die daran anknüpfende Staffelung gerade eine an den Gegebenheiten des betreffenden Betriebs orientierte kostenverursachungsgerechte Gebührenbelastung erreicht (vgl. zu einem "Großbetrieb" im Sinne der Verwaltungskostenordnung: Urteil des Senats vom 30. Juni 2010 - 5 A 1044/09 -, KStZ 2010, 177; zu einem "sonstigen Betrieb": Urteil vom 15. Dezember 2010 - 5 A 2044/09 -, Juris).
  • EuGH, 19.03.2009 - C-270/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsame

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1635/12
    Dies hat der Europäische Gerichtshof in späteren Entscheidungen bestätigt, u.a. in seinen Urteilen vom 19. März 2009 (Rs. C-309/07 - Baumann -, Slg. I-02077 [Vorabentscheidung auf die Vorlage des Senats] und Rs. C-270/07 -, Slg. I-01983).
  • VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2044/09

    Fleischuntersuchungsgebühr

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1635/12
    Da die Vergütungen und Wegstreckenentschädigungen des Personals nach dem Tarifvertrag ca. 90 % der Kosten der Fleischuntersuchung ausmachten, wurde durch die daran anknüpfende Staffelung gerade eine an den Gegebenheiten des betreffenden Betriebs orientierte kostenverursachungsgerechte Gebührenbelastung erreicht (vgl. zu einem "Großbetrieb" im Sinne der Verwaltungskostenordnung: Urteil des Senats vom 30. Juni 2010 - 5 A 1044/09 -, KStZ 2010, 177; zu einem "sonstigen Betrieb": Urteil vom 15. Dezember 2010 - 5 A 2044/09 -, Juris).
  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99

    Abrundung; Bestimmtheit; Bindung an die Auslegung des Landesrechts;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1635/12
    Weshalb angesichts der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 2000 (- 1 C 7.99 -, BVerwGE 111, 143) vieles dafür sprechen solle, dass es nach Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 882/2004 einer gesetzgeberischen Entscheidung bedürfe, habe das Verwaltungsgericht nicht weiter ausgeführt.
  • VGH Hessen, 07.08.2012 - 5 A 915/12

    Besondere tatsächliche Schwierigkeit der Sache bei Notwendigkeit der Sichtung

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1635/12
    Mit Beschluss vom 7. August 2012 - 5 A 915/12.Z - hat der Senat auf Antrag des Beklagten die Berufung gegen das Urteil zugelassen.
  • VG Darmstadt, 29.02.2012 - 4 K 809/11

    Fleischuntersuchungsgebühren

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1635/12
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 29. Februar 2012 - 4 K 809/11.DA - wird zurückgewiesen.
  • EuGH, 07.07.2011 - C-523/09

    Rakvere Piim und Maag Piimatööstus - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für

    Auszug aus VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1635/12
    Soweit das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang Zweifel an einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage im Bereich des Veterinärwesens zur Erhebung von höheren als den gemeinschaftsrechtlichen Mindestgebühren habe, berufe es sich zu Unrecht auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Juli 2011 - C-523/09 -, nach der gerade keine nationale Durchführungsmaßnahme für die Erhebung der der Entscheidung zu Grunde liegenden Mindestgebühr erforderlich sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 17 A 578/09

    Zulässigkeit einer "ex ante" Kalkulation der auf Grundlage von Art. 27 Abs. 4 VO

  • VG Oldenburg, 27.09.2016 - 7 A 1341/16

    Abgabengerechtigkeit; Bestimmtheit; Gebührenkalkulation; Gebührenrahmen;

    Der Verwaltungsgerichtshof Kassel habe in einem Urteil vom 17. Dezember 2013 (5 A 1635/12) eine ähnliche Staffelung wie die in der GOVV 2015 deshalb für unwirksam erklärt.

    Dieser verlangt, dass eine Gebührenstaffelung nur nach Gesichtspunkten erfolgen darf, die eine Differenzierung sachlich rechtfertigen (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 5 A 1635/12 - juris, Rn. 39).

    Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 17. Dezember 2013 (a.a.O.) steht dieser Einschätzung nicht entgegen.

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 13 LB 54/12

    Bestimmtheitsgebot; Erforderlichkeit; Fleischuntersuchung; Gebühr;

    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. März 2009 (- C-309/07 -, Slg. 2009, I2077, Rn. 24) kommt eine Staffelung der Gebührensätze nach der Größe des Betriebes oder der Zahl der geschlachteten Tiere innerhalb einer Tierart nur in Betracht, "wenn feststeht, dass diese Faktoren sich tatsächlich auf die Kosten auswirken." Diese Entscheidung ist zwar noch zu der Richtlinie 85/73/EWG ergangen, gilt aber in gleicher Weise für die Erhebung kostendeckender Gebühren nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (so auch Hess. VGH, Urt. v. 17.12.2013 - 5 A 1635/12 -, juris Rn. 34).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 261/17

    Gebühr; Kostenunterdeckung; Verwaltungskosten; Äquivalenzprinzip

    Die von der Klägerin zitierten Urteile des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 19.03.2009 - C-309/07 -, juris) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 17.12.2013 - 5 A 1635/12 -, juris, dort insbesondere Rn. 34) betreffen die Frage, ob ein Mitgliedstaat der Europäischen Union für veterinär- und hygienerechtliche Kontrollen nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 höhere Gebühren als die in der Verordnung festgesetzten Mindestgebühren veranschlagen darf.
  • VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 2207/15

    Bestimmtheitsgrundsatz; Erheblichkeitsschwelle; Gebühren für amtliche

    Der Grundsatz der Abgabengerechtigkeit verlangt, dass eine Gebührenstaffelung nur nach Gesichtspunkten erfolgen darf, die eine Differenzierung sachlich rechtfertigen (VGH Kassel, Urteil v. 17. Dezember 2013 - 5 A 1635/12 -, juris Rn. 35; VG Oldenburg, Urteil v. 27. September 2016 - 7 A 1341/16).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 LC 211/16

    Absolut; abstrakt; Altfall; Änderungsbescheid; rückwirkende Anwendung;

    Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe bereits mit Urteil vom 17. Dezember 2013 - 5 A 1635/12 - eine ähnliche Gebührenstaffel für unwirksam erklärt, da sich in dieser die sich auf die Kosten auswirkenden Faktoren nicht wiedergefunden hätten.
  • VG Augsburg, 07.12.2016 - Au 6 K 16.613

    Heranziehung zur Zahlung von Fleischhygienegebühren

    Soweit eine Differenzierung zwischen Groß- und anderen Schlachtbetrieben im früheren Tarifvertrag aufgegeben worden sei und deswegen Gebührensatzregelungen beanstandet wurden (vgl. HessVGH, U. v. 17.12.2013 - 5 A 1635/12 - Rn. 32 f.), trifft dies hier nicht zu, da die Beklagte einen einheitlichen Gebührensatz ohne Degression kalkuliert hat.
  • VG Schwerin, 02.09.2020 - 7 A 2230/18

    Veterinärverwaltungskosten für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen einschl.

    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. März 2009 (- C-309/07 -, Slg. 2009, I2077, Rn. 24) kommt eine Staffelung der Gebührensätze nach der Größe des Betriebes oder der Zahl der geschlachteten Tiere innerhalb einer Tierart nur in Betracht, "wenn feststeht, dass diese Faktoren sich tatsächlich auf die Kosten auswirken." Diese Entscheidung ist zwar noch zu der Richtlinie 85/73/EWG ergangen, gilt aber in gleicher Weise für die Erhebung kostendeckender Gebühren nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (so auch Hess. VGH, Urt. v. 17.12.2013 - 5 A 1635/12 -, juris Rn. 34).".
  • VG Schwerin, 02.09.2020 - 7 A 60/17

    Veterinärverwaltungskosten für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen einschl.

    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. März 2009 (- C-309/07 -, Slg. 2009, I2077, Rn. 24) kommt eine Staffelung der Gebührensätze nach der Größe des Betriebes oder der Zahl der geschlachteten Tiere innerhalb einer Tierart nur in Betracht, "wenn feststeht, dass diese Faktoren sich tatsächlich auf die Kosten auswirken." Diese Entscheidung ist zwar noch zu der Richtlinie 85/73/EWG ergangen, gilt aber in gleicher Weise für die Erhebung kostendeckender Gebühren nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (so auch Hess. VGH, Urt. v. 17.12.2013 - 5 A 1635/12 -, juris Rn. 34).".
  • VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 3076/15

    Bestimmtheitsgrundsatz; Gebühren für amtliche Routinekontrollen;

    Der aus Art. 3 GG abzuleitende Grundsatz der Abgabengerechtigkeit verlangt, dass eine Gebührenstaffelung nur nach Gesichtspunkten erfolgen darf, die eine Differenzierung sachlich rechtfertigen (VGH Kassel, Urteil v. 17. Dezember 2013 - 5 A 1635/12 -, juris Rn. 35; VG Oldenburg, Urteil v. 27. September 2016 - 7 A 1341/16 -, juris Rn. 37 ff. zur Staffelung nach Schlachtzahlen pro Tag).
  • VG Augsburg, 09.05.2018 - Au 6 K 17.1313

    Erhebung von Gebührensätzen nach EU-Verordnung - Fleischhygiene

    Auf Differenzierung zwischen Groß- und anderen Schlachtbetrieben im früheren Tarifvertrag (vgl. HessVGH, U.v. 17.12.2013 - 5 A 1635/12 - Rn. 32 f.) kommt es hier nicht an, da der neue Tarifvertrag bereits berücksichtigt worden ist, wie der Beklagte in der mündlichen Verhandlung verdeutlicht hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2020 - 3 L 14/20

    Gebühren für die Durchführung von Schlachtgeflügeluntersuchungen

  • VGH Hessen, 07.08.2012 - 5 A 915/12
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